REKLAMATIONSREGELN FÜR UNTERNEHMER

Belehrung über die Rechte aus mangelhafter Leistung und Reklamationsregeln für Unternehmer

Diese Reklamationsregeln gelten für die Waren, die durch die Gesellschaft ROLAM s.r.o. mit Sitz in Janáčkovo nábřeží 1153/13, 150 00 Prag 5 - Smíchov, Identifikationsnummer: 26342324, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Aktenzeichen C 96381 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) geliefert werden.

Diese Belehrung und die anschließenden Reklamationsregeln gelten für die Fälle, wenn die Mängelhaftungsrechte von dem Käufer ausgeübt werden, der im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen hat und nach geltendem Recht nicht als Verbraucher angesehen wird. Es kann sich auch um eine regionale Selbstverwaltungseinheit oder einen Staat handeln (im Folgenden „Käufer“ genannt). 

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere nach den §§ 2099 bis 2112 des Gesetzes Nr. 89/2014 tsch. GBl., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „neues Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt).

Auf die Beziehungen zwischen Unternehmern sind weder die Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches, die die Verbraucher schützen, noch das Gesetz Nr. 634/1992 tsch. GBl., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, anwendbar. Keine der Vertragsparteien gilt im gegebenen Fall als schwächere Partei.

Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und mit der Übernahme der Ware von dem Verkäufer erklärt sich der Käufer mit den folgenden Reklamationsregeln einverstanden.

  1. Reklamationsregeln
    • Der Käufer hat die Ware so bald wie möglich nach dem Übergang der Schadensgefahr auf seine Person (in der Regel bei Übernahme der Ware) zu untersuchen und sich von ihrer Beschaffenheit und Menge zu überzeugen.
    • Stellt der Käufer bei der Übernahme von dem Frachtführer fest, dass die äußere Verpackung beschädigt ist, ist er verpflichtet, die Sendung entweder zurückzuweisen oder unter Vorbehalt anzunehmen und dies dem Frachtführer im Übergabeprotokoll anzugeben. Stellt der Käufer nachträglich fest, dass der Inhalt der Sendung trotz Unversehrtheit der Verpackung nicht mit der beiliegenden Rechnung übereinstimmt oder beschädigt ist, so ist der Verkäufer zu informieren und ein Schadensprotokoll für den Frachtführer – nach den in den Bedingungen des Frachtführers festgelegten Anforderungen – zu erstellen. Im Falle eines Verstoßes gegen die in den Beförderungsbedingungen festgelegten Verfahren und Fristen gehen alle Schäden zu Lasten des Käufers.
    • Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung zu rügen.
    • Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen: 
      • die Sache ist bei der Übernahme mangelhaft und für diesen Mangel ist eine Minderung des Kaufpreises vereinbart, 
      • es handelt sich um eine gebrauchte Ware und der Mangel entspricht dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte, 
      • der Mangel ist auf Verschleiß durch normalen Gebrauch oder auf die Beschaffenheit der Sache (z. B. Ablauf der Lebensdauer) zurückzuführen, 
      • der Mangel wird durch den Käufer verursacht und ist auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe durch den Käufer oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen, 
      • der Mangel ist durch ein äußeres Ereignis entstanden, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt.
  1. Frist für die Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung
    • Der Käufer ist verpflichtet, das Recht aus mangelhafter Leistung unverzüglich auszuüben, nachdem er sie bei rechtzeitiger Untersuchung und zusätzlicher Sorgfalt hätte entdecken können (offensichtliche Mängel). 
    • Handelt es sich um einen versteckten Mangel, so ist dieser unverzüglich, nachdem ihn der Käufer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist verjährt das Recht aus Warenmängeln gegenüber dem Verkäufer.
  2. Vorgehensweise bei der Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung
    • Der Käufer stellt für die reklamierte Ware einen Begleitschein aus, auf dem er insbesondere Folgendes vermerkt
      • die Art der Ware und den Namen des Herstellers;
      • die Bestell- oder Seriennummer des Produkts, die mit den Nummern auf dem Garantieschein identisch ist;
      • die Angaben darüber, ob der Mangel innerhalb der gesetzlichen Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung geltend gemacht wird;
      • die Beschreibung, wie sich der Mangel manifestiert;
      • die Identifizierung des Käufers und seine Kontaktangaben (Telefon, E-Mail), die zur Bearbeitung von Agenda benötigt werden;
    • Der Käufer kann die Mängel der Ware in einem Geschäftsraum des Verkäufers, wo die Entgegennahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder am Firmensitz oder Unternehmensort geltend machen. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die reklamierte Ware vom Käufer erhält.
    • Während des Reklamationsverfahrens erfolgt die Kommunikation ausschließlich an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse oder per SMS, sofern nicht anders vereinbart. 
    • Der Käufer kann ordnungsgemäß verpackte Ware an die Adresse des Verkäufers senden.

Der Käufer ist verpflichtet, einen Zahlungsnachweis (Steuerbeleg) und eine schriftliche Begründung für die Geltendmachung der Mängelrechte beizufügen, einschließlich der gewählten Art der Abwicklung der Reklamation. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gewählte Art der Abwicklung der Reklamation ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu ändern.

  • Der Käufer hat die Transportkosten selbst zu tragen. Die reklamierte Ware, die der Käufer per Nachnahme versendet, wird vom Verkäufer nicht übernommen und geht auf Kosten des Käufers an diesen zurück.
  • Nach Erhalt der reklamierten Ware erfolgt eine unverzügliche Beurteilung des Mangels und das Ergebnis der Beurteilung von der Berechtigung der Reklamation wird dem Käufer spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen mitgeteilt. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachliche Beurteilung des Mangels erforderlich ist, insbesondere den Zeitraum, in dem sich die Ware beim Hersteller befindet. 
  • Zur Schadensverhütung und zur Verhinderung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten ist der Käufer verpflichtet, sich bei der Ausgabe der Ware oder bei der Auszahlung der Gutschrift in bar nach der Erledigung der Reklamation auszuweisen. Wird der Identitätsnachweis nicht vorgelegt, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Ware oder die Auszahlung der Gutschrift zu verweigern. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person, erfolgt die Herausgabe der Ware oder die Auszahlung der Gutschrift nur an das satzungsgemäße Organ der jeweiligen juristischen Person oder an eine Person, die eine beglaubigte Vollmacht vorlegt.
  • Wird die Ware als mangelhaft befunden, ist das Reklamationsverfahren zwischen dem Verkäufer und dem Käufer innerhalb von 40 Tagen nach Geltendmachung des Mängelrechts abgeschlossen. Die Frist nach dem vorstehenden Satz läuft nicht, wenn der Verkäufer nicht alle für die Abwicklung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Teile der Ware, Zahlungsnachweis usw.) erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Vervollständigung der Unterlagen so schnell wie möglich beim Käufer anzufordern.
  • Erweist sich die Ware nicht als mangelhaft, wird der Käufer davon informiert, um individuelle Maßnahmen zu erreichen. In diesem Fall kann dem Käufer die Leistung des Servicetechnikers zum normalen Stundensatz in Rechnung gestellt werden. 
  • Wenn die Reklamation nicht innerhalb der Frist nach dem vorhergehenden Artikel der Reklamationsregeln erledigt wird, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, d.h. eine Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.
  • Der Verkäufer hat dem Käufer eine Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer das Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Ausübung des Mängelrechts (Reklamation) hat und welche Art der Abwicklung der Reklamation verlangt wird, sowie eine Bestätigung über den Zeitpunkt und die Art der Erledigung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung über die Durchführung der Nachbesserung und deren Dauer, ggf. eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation. 
  1. Art der Abwicklung der Reklamation
    • Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine unerhebliche Vertragsverletzung, ist der Käufer berechtigt, den Mangel beseitigen zu lassen oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen. Der Käufer hat die Wahl, ob der Mangel beseitigt wird oder ein angemessener Preisnachlass gewährt wird, wobei die Wahl des Käufers nicht zu unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer führen darf. 
    • Der Käufer hat seine Wahl bei der Mängelanzeige mitzuteilen. Der Käufer kann seine Wahl nachträglich nur mit Zustimmung des Verkäufers ändern.
    • Bei Lieferung einer neuen Ware hat der Käufer dem Verkäufer die ursprünglich gelieferte Ware auf seine Kosten zurückzugeben. 
    • Ist eine Rücksendung der Ware in dem Zustand, in dem der Käufer sie erhalten hat, nicht möglich, kann der Käufer weder vom Vertrag zurücktreten noch Austausch der Ware verlangen. Dies gilt nicht, wenn:
      • die Zustandsänderung infolge einer Untersuchung zur Feststellung eines Mangels der Sache eingetreten ist;
      • der Käufer die Sache noch vor Entdeckung des Mangels benutzt hat;
      • der Käufer die Unmöglichkeit der Rückgabe der Sache in unverändertem Zustand nicht durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht hat;
      • der Käufer die Sache noch vor Entdeckung des Mangels veräußert, verbraucht oder im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung verändert hat; ist dies nur teilweise geschehen, so hat der Käufer dem Verkäufer das zurückzugeben, was er noch herausgeben kann, und dem Verkäufer Ersatz in dem Umfang zu leisten, in dem er durch die Nutzung der Sache einen Nutzen gezogen hat.
    • Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine wesentliche Vertragsverletzung, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl 
      • den Mangel durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Lieferung der fehlenden Sache beheben zu lassen;
      • den Mangel durch Nachbesserung der Sache beheben zu lassen;
      • einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu verlangen;
      • vom Vertrag zurückzutreten.
    • Der Mangel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer den Vertrag nicht geschlossen hat sowie wenn der Käufer den Mangel bei dem Vertragsschluss vorausgesehen hat. In anderen Fällen handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
  2. Beendigung des Reklamationsverfahrens
    • Für den Fall, dass die Reklamation als berechtigt anerkannt wird und der Käufer zu Recht den Rücktritt vom Vertrag als Art der Abwicklung der Reklamation verlangt, werden die Geldmittel an den Käufer in der gleichen Weise zurücküberwiesen, in der sie der Verkäufer erhalten hat, es sei denn, der Käufer bestimmt etwas anderes.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach der Reklamation spätestens 1 Monat nach dem Datum der Erledigung der Reklamation oder nach der Mitteilung des Verkäufers zu übernehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine Gebühr für die Lagerung der Ware zu berechnen. Es wird eine tägliche Lagergebühr von 100,- CZK berechnet.
    • Wenn der Käufer die Ware aus der erledigten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum, an dem er über die Erledigung informiert wurde, abholt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zu verkaufen und den Erlös zur Zahlung der Lagergebühr zu verwenden. 
    • Der Käufer ist verpflichtet, die zu übernehmende Ware und ihre Übereinstimmung mit dem Reklamationsprotokoll über die Warenherausgabe zu überprüfen. Der Käufer hat auch die Vollständigkeit der Ware zu prüfen. Die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Rechten wegen mangelhafter Leistung bleibt hiervon unberührt.
  3. Lebensdauer von Konsumware
    • Wenn die Ware eine Lebens-, Haltbarkeits- oder Verwendbarkeitsdauer hat, die auf der Verpackung oder in der Anleitung oder sonstigen Dokumentation zur Ware angegeben ist, dauert die Gewährleistungsfrist immer nur bis zu der Haltbarkeits- oder Lebens- oder Verwendbarkeitsdauer, die auf der Ware, auf deren Verpackung oder in der Anleitung oder sonstigen Dokumentation zur Ware angegeben ist (z.B. Batterien, verschiedene Arten von Beleuchtungen u. ä.). Zur erfolgreichen Geltendmachung der Reklamation sind alle genannten Voraussetzungen zu erfüllen. 
  4. Schluss
    • Die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte des Käufers werden durch diese Reklamationsregeln nicht berührt.
    • Diese Reklamationsregeln sind ab 9. 2024 gültig.
    • Diese Reklamationsregeln sind verfügbar am Sitz und in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder als Dokument unter gcapoker.com<http://www.gcapoker.com