REKLAMATIONSREGELN FÜR VERBRAUCHER
Belehrung über die Rechte aus mangelhafter Leistung und Reklamationsregeln für Verbraucher
Diese Reklamationsregeln gelten für die Waren, die durch die Gesellschaft ROLAM s.r.o. mit Sitz in Janáčkovo nábřeží 1153/13, 150 00 Prag 5 - Smíchov, Identifikationsnummer: 26342324, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Aktenzeichen C 96381 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) geliefert werden.
Diese Belehrung und die anschließenden Reklamationsregeln gelten ausschließlich für den Kauf von Waren, die nicht Gegenstand weiterer unternehmerischer Tätigkeit sind, und gelten daher nicht für die Fälle, in denen die Mängelhaftungsrechte von einem Käufer ausgeübt werden, der im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat (im Folgenden „Unternehmer“ genannt).
Diese Belehrung und die anschließenden Reklamationsregeln stehen im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 tsch. GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, und dem Gesetz Nr. 634/1992 tsch. GBl., über den Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften.
Unter dem Käufer, der ein Verbraucher ist, ist jede Person (natürliche Person) zu verstehen, die außerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb ihrer selbständigen Berufsausübung einen Vertrag mit einem Unternehmer abschließt oder anderweitig mit ihm handelt (im Folgenden „Verbraucher“ genannt).
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und mit der Übernahme der Ware von dem Verkäufer erklärt sich der Verbraucher mit den folgenden Reklamationsregeln einverstanden.
- Geltendmachung von Mängelrechten – Reklamationsregeln
- Der Verkäufer haftet dem Verbraucher dafür, dass die Ware bei Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer dem Verbraucher dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt deren Übernahme durch den Verbraucher
- die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit bzw. – falls die Vereinbarung fehlt – diejenige Beschaffenheit aufweist, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Verbraucher im Hinblick auf die Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
- für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
- in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Vorgabe entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Vorgabe bestimmt wurde,
- die richtige Menge, das richtige Maß oder Gewicht hat und
- die Anforderungen der Rechtsvorschriften erfüllt.
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher nicht für Mängel in folgenden Fällen:
- die Sache ist bei der Übernahme mangelhaft und für diesen Mangel ist eine Minderung des Kaufpreises vereinbart,
- es handelt sich um eine gebrauchte Ware und der Mangel entspricht dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad, den die Ware bei der Übernahme durch den Verbraucher hatte,
- der Mangel ist auf Verschleiß durch normalen Gebrauch oder auf die Beschaffenheit der Sache (z. B. Ablauf der Lebensdauer) zurückzuführen,
- der Mangel wird durch den Verbraucher verursacht und ist auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe durch den Verbraucher oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen,
- der Mangel ist durch ein äußeres Ereignis entstanden, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt.
- Der Verkäufer haftet dem Verbraucher dafür, dass die Ware bei Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer dem Verbraucher dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt deren Übernahme durch den Verbraucher
- Frist für die Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung
- Der Verbraucher ist berechtigt, das Mängelrecht aus dem Mangel, der an der Ware auftritt, innerhalb von 24 Monaten nach der Übernahme auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann das Recht aus dem Mangel an der Ware gegenüber dem Verkäufer nicht mehr ausgeübt werden.
- Zeigt sich der Mangel innerhalb von einem Jahr nach der Übernahme, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Übernahme mangelhaft war.
- Diese Fristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Verbraucher die Ware nicht nutzen konnte, weil sie sich in einem berechtigten Reklamations-verfahren befand.
- Vorgehensweise bei der Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung
- Der Verbraucher stellt für die reklamierte Ware einen Begleitschein aus, auf dem er insbesondere Folgendes vermerkt
- die Art der Ware und den Namen des Herstellers;
- die Bestell- oder Seriennummer des Produkts, die mit den Nummern auf dem Garantieschein identisch ist;
- die Angaben darüber, ob der Mangel innerhalb der gesetzlichen Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung geltend gemacht wird;
- die Beschreibung, wie sich der Mangel manifestiert;
- die Identifizierung des Verbrauchers und seine Kontaktangaben (Telefon, E-Mail), die zur Bearbeitung von Agenda benötigt werden;
- Der Verbraucher kann die Mängel der Ware in einem Geschäftsraum des Verkäufers, wo die Entgegennahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder am Firmensitz oder Unternehmensort geltend machen. Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gilt der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die reklamierte Ware vom Käufer erhält.
- Während des Reklamationsverfahrens erfolgt die Kommunikation an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse oder per SMS, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Verbraucher kann ordnungsgemäß verpackte Ware an die Adresse des Verkäufers senden. Der Verbraucher ist verpflichtet, einen Zahlungsnachweis (Steuerbeleg) und eine schriftliche Begründung für die Geltendmachung der Mängelrechte beizufügen, einschließlich der gewählten Art der Abwicklung der Reklamation. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, die gewählte Art der Abwicklung der Reklamation ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu ändern.
- Verlangt der Verbraucher die Beseitigung des Mangels, so trägt der Verkäufer die Kosten des Rücktransports der reklamierten Ware zum Verkäufer.
- Nach Erhalt der reklamierten Ware erfolgt eine unverzügliche Beurteilung des Mangels und das Ergebnis der Beurteilung von der Berechtigung der Reklamation wird dem Verbraucher spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen mitgeteilt. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachliche Beurteilung des Mangels erforderlich ist.
- Wird die Ware als mangelhaft befunden, ist das Reklamationsverfahren zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung des Mängelrechts abgeschlossen. Die Frist nach dem vorstehenden Satz läuft nicht, wenn der Verkäufer nicht alle für die Abwicklung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Teile der Ware, Zahlungsnachweis usw.) erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Vervollständigung der Unterlagen so schnell wie möglich beim Verbraucher anzufordern.
- Erweist sich die Ware nicht als mangelhaft, wird der Verbraucher davon informiert, um individuelle Maßnahmen zu erreichen.
- Wenn die Reklamation nicht innerhalb der Frist nach dem vorhergehenden Artikel der Reklamationsregeln erledigt wird, hat der Verbraucher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
- Der Verkäufer hat dem Verbraucher eine Bestätigung darüber auszustellen, wann der Verbraucher das Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Ausübung des Mängelrechts (Reklamation) hat und welche Art der Abwicklung der Reklamation der Verbraucher verlangt, sowie eine Bestätigung über den Zeitpunkt und die Art der Abwicklung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung über die Durchführung der Nachbesserung und deren Dauer, ggf. eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
- Der Verbraucher stellt für die reklamierte Ware einen Begleitschein aus, auf dem er insbesondere Folgendes vermerkt
- Art der Abwicklung der Reklamation
- Der Verbraucher kann nach seiner Wahl die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, die Nachbesserung der Sache oder die Lieferung eines fehlenden Teils der Sache einfordern, es sei denn, die gewählte Art der Mangelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich zu einer anderen unverhältnismäßig teuer.
- Der Verbraucher hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen, wenn:
- der Verkäufer die Beseitigung des Mangels verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt;
- der Mangel wiederholt auftritt;
- der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt;
- aus der Erklärung des Verkäufers oder aus den Umständen offensichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher behoben wird.
- Der Verbraucher hat kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Mangel unerheblich ist.
- Tritt der Verbraucher nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, auf Ersatz eines Teils der Sache oder auf Nachbesserung der Sache keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Verbraucher hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue mangelfreie Sache zu liefern, ein Teil auszutauschen oder die Sache nachzubessern, sowie wenn der Verkäufer keine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist schafft oder wenn die Abhilfeschaffung für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
- Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache mangelhaft ist, oder wenn der Verbraucher den Mangel selbst verursacht hat.
- Beendigung des Reklamationsverfahrens
- Für den Fall, dass die Reklamation als berechtigt anerkannt wird und der Verbraucher zu Recht die Rückzahlung des Kaufpreises als Art der Abwicklung der Reklamation verlangt, wird der Verkäufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich an den Verbraucher zurückerstatten. Die Gelder sind vom Verkäufer an den Verbraucher in der gleichen Weise zurückzugeben, in der er sie erhalten hat, es sei denn, der Verbraucher bestimmt etwas anderes.
- Der Verbraucher ist verpflichtet, das reklamierte Produkt spätestens 1 Monat nach dem Datum der Erledigung der Reklamation oder nach der Mitteilung des Verkäufers zu übernehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine Gebühr für die Lagerung von Waren zu berechnen. Es wird eine tägliche Lagergebühr von 100,- CZK berechnet.
- Wenn der Verbraucher die Waren aus der erledigten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum, an dem er über die Erledigung informiert wurde, abholt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Waren zu verkaufen und den Erlös zur Zahlung der Lagergebühr zu verwenden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die zu übernehmende Ware und ihre Übereinstimmung mit dem Reklamationsprotokoll über die Warenherausgabe zu überprüfen. Der Käufer hat auch die Vollständigkeit der Ware zu prüfen, insbesondere ob das Paket alles enthält, was es enthalten sollte. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.
- Lebensdauer von Verbrauchsgütern
- Wenn die Ware eine Lebens-, Haltbarkeits- oder Verwendbarkeitsdauer hat, die auf der Verpackung oder in der Anleitung oder sonstigen Dokumentation zur Ware angegeben ist, dauert die Gewährleistungsfrist immer nur bis zu der Haltbarkeits- oder Lebens- oder Verwendbarkeitsdauer, die auf der Ware, auf deren Verpackung oder in der Anleitung oder sonstigen Dokumentation zur Ware angegeben ist (z.B. Batterien, verschiedene Arten von Beleuchtungen u. ä.). Zur erfolgreichen Geltendmachung der Reklamation sind alle genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Schluss
- Die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte des Verbrauchers werden durch diese Reklamationsregeln nicht berührt.
- Diese Reklamationsregeln sind ab 9.2024 gültig.
- Diese Reklamationsregeln sind verfügbar am Sitz des Verkäufers oder als Dokument unter gcapoker.com<http://www.gcapoker.com.